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Behälter für Lithium-Ionen-Akkus

(19 Artikel in 54 Ausführungen)

Beschädigte Akkus und Batterien gelten beim Transport als Gefahrgut. Hier bietet DENIOS passende Transport- und Lagerboxen mit UN-Zulassung aus Metall und Kunststoff an.

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19 von 19 Produkten
Lithium-Ionen-Akku-Transportbox Basic, Füllmaterial PyroBubbles®
4 Varianten verfügbar
ab CHF 285.00 Exkl. MwSt.
Lithium-Ionen-Akku-Transportbox Advanced, Füllmaterial PyroBubbles®
5 Varianten verfügbar
ab CHF 436.00 Exkl. MwSt.
Lithium-Ionen-Akku-Transportbox Edelstahl, Füllmaterial PyroBubbles®
5 Varianten verfügbar
ab CHF 7’622.00 Exkl. MwSt.
Zarges Aluminium-Transportkiste, K470, inkl. Gefahrgutzulassung
6 Varianten verfügbar
ab CHF 375.00 Exkl. MwSt.
Cirrux® Verpackungskissen für Gefahrgut und Batterien
3 Varianten verfügbar
ab CHF 19.90 Exkl. MwSt.
Neu
Lithium-Ionen-Akkufaltbox Flex, Kunststoff, Füllmaterial PyroBubbles®
5 Varianten verfügbar
ab CHF 2’312.00 Exkl. MwSt.
Neu
Lithium-Ionen-Akkufaltbox Flex, Kunststoff, Standard, ohne Füllmaterial
5 Varianten verfügbar
ab CHF 1’318.00 Exkl. MwSt.
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Lithium-Akkus in gesetzeskonformen Behältern transportieren

Was ist der Vorteil von PyroBubbles®?

PyroBubbles® ist ein Granulat mit einer Korngrösse von 0,5 – 5 mm, welches hauptsächlich aus Siliziumdioxid besteht. Es ist nicht brennbar, elektrisch isolierend und besitzt nur eine geringe Wärmeleitfähigkeit. Damit sind PyroBubbles® das ideale Füllmittel von Transport- und Lagerboxen für Lithium-Ionen-Akkus. Als geprüftes Löschmittel lassen sie sich besonders gut zur Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden einsetzen. Der Schmelzpunkt liegt bei 900 °C, danach bilden sie eine geschlossene Schicht um den Brandherd.

Unsere Lithium-Ionen-Akku-Transportboxen sind standardmässig mit PyroBubbles® gefüllt. Sie können nach dem Einsatz wiederaufgenommen und grösstenteils wiederverwertet werden. Neben dem Batterietransport können sie auch zur Dauerisolierung von brandgefährlichen Stoffen oder überall, wo brennbare Materialien vorkommen, eingesetzt werden.

Welche Vorschriften muss ich beim Transport von Lithium-Ionen-Akkus beachten?

Aufgrund der hohen Brand- und Explosionsgefahr gelten Lithium-Ionen-Batterien im internationalen Transportrecht als Gefahrgut und unterliegen den Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung. Ja nach Transportweg gelten die Regeln für Luftfracht, Seefracht oder Beförderung auf der Strasse. Zusätzlich wird unterschieden, ob nur Batterien, die Batterien separat von Geräten oder die Batterien, die im Endgerät eingebaut sind, transportiert werden. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass die Batterien während des Transportes nicht verrutschen können.

Unsere Transportboxen eignen sich auch für beschädigte oder transportunsichere Batterien, die der Entsorgung zugeführt werden sollen. Die Behälter müssen klar mit dem entsprechenden Gefahrstoffzeichen und der UN-Nummer der Batterie gekennzeichnet werden.

Welche Vorschriften muss ich bei der Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus beachten?

Händler, Hersteller und Entsorgungsträger sind verpflichtet, leere oder unerwünschte Batterien wieder zurückzunehmen. Ebenso unterliegen Verbraucher einer Rückgabepflicht. Für den Transport dorthin gelten die oben genannten Vorschriften.

Lithium-Ionen-Akkus können metallurgisch recycelt werden. Dabei werden wertvolle Stoffe wie Kobalt, Nickel und Kupfer wiedergewonnen. Insgesamt können bei korrektem Recycling fast 100 % der Bestandteile einer Lithium-Batterie wiederverwertet werden.

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