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Bindemittel: Häufig gestellte Fragen

Nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Lagerung und im Umgang mit Bindemitteln, treten immer wieder Fragen auf. Da ist es am besten, sich bereits im Vorfeld über die wichtigsten Do’s und Don’ts zu informieren – denn wenn es beispielsweise bereits zu einer Leckage gekommen ist, bleibt nicht mehr viel Zeit, um offene Fragen zu klären. Daher haben wir die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Bindemittel schon einmal für Sie zusammengestellt.

Bevorratung & Lagerung

Welche Bindemittel sollte ich immer vorrätig haben?

Nach §5 Arbeitsschutzgesetz und §7 Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber mit einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von und den Umgang mit Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch geeignete Massnahmen zur Abhilfe zu definieren. Prüfen Sie, mit welchen Flüssigkeiten Sie im täglichen Betrieb umgehen. Beachten Sie dabei Art und Mengen der Stoffe und welche Arbeiten mit ihnen anfallen. Sie sollten immer ausreichend Bindemittel verfügbar haben, die geeignet sind, diese Flüssigkeiten aufzunehmen.

Wie lange können Bindemittel gelagert werden? Was ist bei der Lagerung zu beachten?

Bindemittel aus Polypropylen sollten vor einer dauerhaften UV-Einstrahlung geschützt und trocken gelagert werden. Die Temperatur spielt bei der Lagerung kaum eine Rolle, da der Schmelzpunkt bei 160° C liegt. Werden diese Kriterien erfüllt, können sie auch dauerhaft gelagert werden. Die Einsatzfähigkeit der Produkte ist in regelmässigen Abständen zu prüfen.

Anwendung

Sollte ich Bindemittel vor dem Einsatz testen?

Die Verträglichkeit der DENSORB® Bindemittel haben wir bereits in Bezug auf verschiedene Chemikalien getestet und in einer Verträglichkeitsliste dargestellt. Diese finden Sie hier. Wegen nicht kontrollierbarer Einflussfaktoren kann DENIOS die Saugfähigkeit nicht zu 100% garantieren. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir die Durchführung eines Verträglichkeits- und Saugtests Ihrer Chemikalien mit DENSORB® Bindevliesen vor dem Kauf.

Worauf ist beim Umgang mit Bindemitteln zu achten?

DENSORB® Bindemittel bestehen aus Polypropylen mit einem Schmelzpunkt von 160°C und einer Zündtemperatur von 430°C. Daher sollten sie von heissen Oberflächen und offenem Feuer ferngehalten und nicht für die Aufnahme von extrem heissen Flüssigkeiten genutzt werden.

Achtung bei benutzten Bindemitteln:

Art und Sättigungsgrad der aufgesaugten Flüssigkeit haben erheblichen Einfluss auf den Flammpunkt, welcher dadurch im Extremfall stark herabgesetzt werden kann. Da bei Ölunfällen und bei der Aufnahme leichtflüchtiger Chemikalien explosionsfähige Gas- bzw. Dampf-Luft-Gemische entstehen können, ist auch auf Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen zu achten.

Nach dem Gebrauch

Wie werden getränkte Bindemittel entsorgt?

Gebrauchte Sorbents sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Massgeblich in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG. Die endgültige Entsorgung ist abhängig von der aufgesaugten Flüssigkeit, deren Eigenschaften das Bindevlies annimmt. Bindevliese getränkt mit Mineralöl sind als besonders überwachungsbedürftige Abfälle einzustufen und werden wie verölte Betriebsmittel entsorgt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit dem Entsorger festzulegen.

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