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Fasskunde: Alles rund um das Thema Fass

Wenn gefährliche oder wassergefährdende Stoffe in Fässern gelagert werden, kann eine unsachgemässe Handhabung schnell zu Umwelt,- Brand- und Gesundheitsgefährdungen führen. Die Gefahren gehen dabei nicht nur vom Fassinhalt aus, sondern auch vom Handling der Fässer: Durch das manuelle Transportieren, Heben oder Halten von Fässern sind Mitarbeiter starken physischen Belastungen ausgesetzt. Vermeiden Sie Risiken und sorgen Sie für sichere Arbeitsbedingungen „rund um's Fass“. In unseren folgenden FAQ geben wir Ihnen nützliche Tipps zur Lagerung und zum Handling von Gefahrstoffen in Fässern.

Welches Fass eignet sich für welchen Inhalt?

Um das passende Fassmaterial auswählen zu können, empfiehlt sich der Blick in die Sicherheitsdatenblätter der zu lagernden Stoffe. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zu Lagerung und Transport. Unsere Medienbeständigkeitsliste gibt Ihnen nützliche Hinweise zu passenden Behälterwerkstoffen für verschiedenste Lagermedien:

Lagermedium Konzentration Stahl 1), 4) V2A 2) PE 3)
Acetaldehyd ≤ 40%
Acetaldehyd techn. rein
Aceton
Ameisensäure ✓ 5)
Ammoniakwasser (-Lösung)
Ammoniumhydroxid ≤ 38%
Ammoniumnitrat gesättigt
Batteriesäure ≤ 78%
Benzin
Benzoesäure
Benzol
Blausäure ≤ 10%
Borsäure
Bremsflüssigkeit
Butanol techn. rein
Buttersäure
Calciumacetat wässrig
Calciumchlorat, wässrige Lösung ≤ 65%
Calciumhydroxid
Calciumhypochlorit gesättigt
Chlorbenzol
Chloressigsäure ≤ 50%
Chlorierte Kohlenwasserstoffe
Chlorsäure ≤ 20% ✓ 5)
Chromsäure ≤ 20% ✓ 5)
Dichlorethylen techn. rein
Dieselkraftstoff
Eisen-(II)-sulfat gesättigt
Eisen-(III)-chlorid gesättigt
Eisen-(III)-sulfat gesättigt
Erdöl
Essigsäure
Essigsäureethylester
Ethanol
Ether
Ethylenchlorid
Ethylenglykol
Flugturbinenkraftstoff
Getriebeöl
Glycerin
Glycolsäure ≤ 70%
Harnsäure
Harnstoff
Heizöl
Hydrazin ≤ 10%
Hydrazinhydrat wässrig
Isobutylether
Isobutanol
Isobutylacetat
Isobutylchlorid
Isohexan
Isopentan
Isopropylalkohol (Isopropanol)
Kaliumcarbonat
Kaliumchlorat
Kaliumchlorid wässrig
Lagermedium Konzentration Stahl 1), 4) V2A 2) PE 3)
Kaliumchlorid ≤ GL
Kaliumhydroxid 50%
Kaliumnitrat 50%
Kaliumnitrat ≤ GL
Kaliumphosphat ≤ GL
Kaliumsulfat ≤ GL
Kerosin
Kieselsäure
Klebstoffe
Kraftstoff
Kühlerfrostschutzmittel (KFZ)
Magnesiumcarbonat gesättigt
Magnesiumchlorid wässrig
Magnesiumnitrat gesättigt
Magnesiumsulfat
Methanol
Menthol fest
Methylacetat
Methylacrylat
Methylenchlorid = Dichlormethan*
Motorenöl, aromatenfrei
Natriumacetat
Natriumbisulfat
Natriumbisulfit wässrig
Natriumcarbonat
Natriumchlorid
Natriumhydrogensulfat ≤ GL
Natriumhydrogensulfit ≤ GL
Natriumhydroxid
Natriumsulfat
Natriumsulfid ≤ GL
Natronbleichlauge ✓ 5)
Nickelchlorid ≤ GL
Nitrobenzol
Nitroverdünnung
Öle
Ölsäure techn. rein
Penthanol
Petroleum techn. rein
Phenol 100%
Phosphorsäure ≤ 95%
Propanol
Raps-Methylester (Bio-Diesel)
Salicylsäure gesättigt
Salpetersäure ≤ 10%
Salzsäure > 37% ✓ 5) ✓ 5)
Schwefelsäure ≤ 80%
Schwefelsäure 95%
Schweflige Säure gesättigt
Terpentinöl
Testbenzin
Toluol
Wasserstoffperoxid ≤ 90% ✓ 5)
Xylol
Zitronensäure ✓ 5)

✓ geeignet – GL: Gesättigte Lösung
*1 nur im kalten Zustand beständig. Wenn erwärmt wird, neu beurteilen
1) Stahl lackiert (Werkstoffnummer 1.0038) oder verzinkt (Werkstoffnummer 1.0242),
2) Edelstahl V2A (Werkstoffnummer 1.4301),
3) Polyethylen (PE) ggf. in ableitfähiger Ausführung, z. B. bei Stoffen mit einem Flammpunkt unter 60 °C
4) Verzinkte Auffangwannen sind bei der Lagerung folgender Flüssigkeiten nicht einzusetzen: organische und anorganische Säuren, Natron- und Kalilauge sowie weitere Alkalihydroxide, Chlorkohlenwasserstoffe, Amine, Nitroverbindungen, Säurechloride und andere Chloride, Phenol, wässrige alkalische Lösungen, Nitrile.
5) nur bedingt geeignet

Welche gesetzlichen Vorgaben müssen bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Fässern eingehalten werden?

Ein Fass gehört zu den ortsbeweglichen Behältern, weshalb bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Fässern die Vorschriften der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ zu beachten sind. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung Gefährdungen für Personen und Umwelt ergeben.

Folgende Kriterien sind bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu beachten:

  • Eigenschaften bzw. Aggregatzustand der gelagerten Gefahrstoffe

  • Menge der gelagerten Gefahrstoffe

  • Art der Lagerung

  • Tätigkeiten bei der Lagerung

  • Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

  • Arbeits- und Umgebungsbedingungen, insbesondere Bauweise des Lagers, Raumgröße, klimatische Verhältnisse, äussere Einwirkungen und Lagerdauer

Darauf aufbauend sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Gefährdungen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren. Grundsätzlich betrifft dies folgende Schutzmassnahmen:

  • Gestaltung des Lagers und der Lagereinrichtungen

  • Organisation der Arbeitsabläufe

  • Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten, die mit der Lagerung von Gefahrstoffen in Zusammenhang stehen, z. B. Greifeinrichtungen bei unpalettierten Fässern

  • Begrenzung der Dauer und des Ausmasses der Exposition

  • Angemessene Hygienemassnahmen, insbesondere regelmässige Reinigung

  • Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen

  • Bereithaltung von Mitteln zur Gefahrenabwehr

Sind die gelagerten Stoffe im Sicherheitsdatenblatt einer Wassergefährdungsklasse zugeordnet, ist ausserdem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beachten. Dieses stellt konkrete Anforderungen an das Rückhaltevermögen des Fasslagers, damit das Auffangen des Fassinhaltes im Leckagefall gewährleistet ist. Üblicherweise müssen mindestens 10 % des Gesamtvolumens und wenigstens der Rauminhalt des grössten Fasses aufgefangen werden. Für Wasserschutzgebiete gibt es abweichende Regelungen. Hier muss das Auffangvolumen i.d.R. 100% der Lagermenge betragen.

Nachlesen: WHG und TRGS 510

Was ist beim Ab-, Be- und Umfüllen aus Fässern zu beachten?

Welche allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen sollten vor dem Um- und Abfüllen aus Fässern getroffen werden?

Werden Tätigkeiten wie Umfüll- und Abfüllarbeiten vorgenommen, sind diese separat in der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 zu bewerten. In 3 einfachen Schritten erfahren Sie nachfolgend, welche Sicherheitsvorkehrungen Sie vor dem Um- und Abfüllen aus Fässern treffen sollten:

1. Vorkehrungen zum Zurückhalten von verschütteten Flüssigkeiten

Vor Ab- und Umfüllarbeiten sollten zunächst geeignete Vorkehrungen zum Zurückhalten von verschütteten Flüssigkeiten getroffen werden. Es empfiehlt sich, die Arbeiten nur in eigens dafür vorgesehenen Bereichen durchzuführen, die sich nicht innerhalb von Durchgängen oder Verkehrswegen befinden.

  • In unserem Onlineshop finden Sie dafür geeignete Bodenauffangwannen, die einen optimalen Flächenschutz bieten.

  • Für das Abfüllen aus Fässern können auch spezielle Abfüllstationen genutzt werden, die gleichzeitig als Lagereinheit dienen.

  • Um verschüttete Flüssigkeiten schnellstmöglich absorbieren zu können, sollten ausserdem geeignete Bindemittel bereitgehalten werden.

  • Flexible Absperrbarrieren oder Kanalabdeckungen dienen ebenfalls dazu, Umweltschäden durch die Freisetzung von gefährlichen Flüssigkeiten zu vermeiden.

2. Massnahmen zur Emissionsminderung

Massnahmen zur Emissionsminderung sind notwendig, um bei den Arbeiten austretende Dämpfe zu reduzieren. Sorgen Sie für eine gute Belüftung des Arbeitsbereichs und installieren Sie gegebenenfalls Absaugvorrichtungen (für bestimmte Stoffe sind durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Emissionsgrenzen festgelegt). Hierbei sollten Sie darauf achten, dass die Fässer möglichst dicht an der Absaugung positioniert werden können.

3. Schutzmassnahmen und die richtige Vorbereitung

  • Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bietet Sicherheit beim Ab- und Umfüllen aus Fässern. Nutzen Sie Atemschutzmasken, wenn eine technische Absauganlage nicht nutzbar oder nicht ausreichend ist. Schutzhandschuhe und Schutzbekleidung schützen den Mitarbeiter vor Hautverletzungen.

  • Sollten Gefahrstoffe trotz Schutzmassnahmen mit der Haut in Berührung kommen, sollten geeignete Hilfsmassnahmen (z.B. Augenspülungen und Notduschen) zur Erstversorgung zur Verfügung stehen.

  • Werden Arbeiten von Einzelpersonen ausgeführt, sind Überwachungsmassnahmen zu treffen, die eine schnelle Verfügbarkeit von Hilfsmassnahmen im Ernstfall ermöglichen.

Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Abfüllvorgang die aufnehmenden Behälter auf Aufnahmefähigkeit und alle verwendeten Geräte auf Undichtigkeiten oder Funktionsmängel. Das geeignete Werkzeug für das Abnehmen und Aufsetzen des Fassdeckels legen Sie am besten schon vor Beginn der Arbeiten bereit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Nachlesen: TRGS 400

Wie können Fässer sicher manuell befüllt werden?

Achten Sie darauf, dass auch hier die geeigneten Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmassnahmen eingehalten werden (siehe oben). Um das Auslaufen und Verspritzen gefährlicher Flüssigkeiten beim Umfüllen aus z.B. kleineren Gebinden zu vermeiden, empfiehlt sich die Verwendung von Fasstrichtern. DENIOS bietet hier auch Modelle mit Überfüllsicherung an. Kontrollinstrumente wie Füllstandsanzeigen helfen Ihnen ebenfalls dabei, ein Überfüllen zu verhindern.

Was ist beim Abfüllen aus Fässern zu beachten?

Stellen Sie sicher, dass alle Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmassnahmen eingehalten werden (siehe oben). Verwenden Sie ausschliesslich Handpumpen und elektrische Fasspumpen, die für das zu fördernde Medium geeignet sind. Bei leicht entzündlichen Flüssigkeiten sind Ex-Schutzmassnahmen zu prüfen und ex-geschütztes Arbeitsmaterial (Pumpen, Absaugungen, Erdungskabel etc.) zu verwenden. Entfernen Sie die Pumpe nach dem Abfüllvorgang vorsichtig aus dem Fass, um die Freisetzung von Gefahrstoffen und den Hautkontakt zu minimieren.

Was wird zum Mischen von Flüssigkeiten in Fässern benötigt?

Auch beim Mischen von Flüssigkeiten in Fässern sind zunächst die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten (siehe oben). Achten Sie darauf, dass die verwendeten Misch- oder Rührwerke für den Fassinhalt geeignet sind.

Wie gewährleiste ich einen sicheren Transport von Fässern?

Beim Transport von Fässern ist besondere Umsicht geboten, da Gefahrstoffe bei einer Beschädigung des Fasses unkontrolliert austreten können. Nutzen Sie daher geeignete Arbeitsmittel zum innerbetrieblichen Transport, um ein Umkippen oder Herabfallen des Fasses zu vermeiden. Auch in Sachen Arbeitsschutz punkten Sie mit den passenden Hilfsmitteln zum Fasshandling: Hilfsmittel für den innerbetrieblichen Transport dienen dazu, den Einsatz der menschlichen Muskelkraft auf ein Mindestmass zu reduzieren, um so zum Beispiel häufig auftretenden Verletzungen und auch Rückenleiden vorzubeugen. Die Lastenhandhabungsverordnung fordert, dass geeignete Hilfsmittel genutzt werden, um durch deren ergonomische Beschaffenheit eine Gesundheitsgefährdung auszuschliessen.

Für den Transport von Fässern können verschiedene Betriebsmittel genutzt werden:

  • Fasskarren, Fassroller und Fasswagen dienen zum Transportieren stehender oder liegender Fässer

  • Fassheber ermöglichen das sichere Beschicken und Entnehmen von Fässern aus Auffangwannen, von Europaletten oder Fassregalen

  • Anbaugeräte für Gabelstapler helfen dabei, Fässer über längere Strecken mit dem Flurförderzeug zu transportieren

  • Hebezeuge für Fässer (z.B. Fassgehänge, Fasszangen, Fasshebeklammern, Fasswendezangen, Scherengreifer oder Spannklauengreifer) erleichtern das Anheben und Drehen von Fässern

Unsere Produkte zum Transportieren und Handhaben von Fässern sind einfach in der Anwendung, erfüllen höchste Sicherheitsstandards und schonen die Gesundheit. Machen Sie sich das Arbeitsleben leichter!

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