In den Jahren vor Einführung der neuen CLP Verordnung haben sich in den verschiedenen Ländern verschiedene Systeme der Kennzeichnung von Chemikalien entwickelt. In der Vergangenheit konnte dieselbe Substanz dabei stark unterschiedlich eingestuft sein, wie z.B. beim Coffein: Reines Coffein galt in Japan als giftig, in Australien als gesundheitsschädlich und in China wurde es als ungefährlich eingestuft.
Doch nicht nur bei der Lagerung, sondern auch beim Transport und Arbeitsschutz gibt es verschiedene Systeme. Somit ist es nachvollziehbar, dass durch den internationalen Handel der Ruf nach einer einheitlichen Kennzeichnung immer lauter wurde.
Auf diese Problematik haben die Vereinten Nationen bereits 1992 auf der Konferenz von Rio de Janeiro reagiert und 2005 das "Globally Harmonized System of Classification and Labelling" (GHS) vorgestellt. In Europa wurde das GHS durch die sogenannte CLP-Verordnung implementiert. Diese weltweit einheitliche Kennzeichnung und Einstufung von Gefahrstoffen wurde per 01.06.2015 für alle Länder verbindlich.
Die neue GHS-Verordnung gilt seit dem 01.06.2015.
Zuvor galt folgende Regelung: Die Einordnung und Kennzeichnung von Stoffen nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG endete zum 01.12.2010. Bis zum 01.06.2015 war es erlaubt, Gemische nach der EG-Richtlinie 1999/45/EG zu kennzeichnen.
Jeweils 2 Jahre länger konnten Sie Ihre Waren nach der bis dahin gültigen Regelung kennzeichnen, sofern es sich um bereits produzierte Lagerbestände handelte.
Die Gefahrenpiktogramme symbolisieren die Gefährdungsarten.
Gefahrenpiktogramme sind die augenfälligen Gefahrenstoffsymbole in der Gefahrenkommunikation nach GHS / CLP-Verordnung. Neun verschiedene Piktogramme werden einzeln oder in Kombination zur Kennzeichnung der Gefahr angewendet.
Die GHS-Symbole sind rot/weiss/schwarz und ersetzen die alten schwarz/orangen EU-Gefahrensymbole.
Es gibt 9 verschiedene GHS-Gefahrstoffsymbole (GHS01-GHS09) für gefährliche Stoffe und Stoffgemische. Diese sind jeweils mit einem bestimmten Piktogramm versehen, welches auf die vom Stoff ausgehende Gefahr hindeutet.
Gefahrenhinweise sind standardisierte Textbausteine und beschreiben die von einem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren. Ein Gefahrenhinweis ist in Form sogenannter H-Sätze (Hazard Statements) codiert.
Während die H-Sätze Gefährdungen beschreiben, die von chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen, geben die P-Sätze (Pre cautionary Statements) Sicherheitshinweise im Umgang damit.
Hinweis: Mit der Umstellung ersetzen die neuen H- und P-Sätze die Gefahrstoffklassifikation der R- und S-Sätze.
WICHTIG: H- und P-Sätze sind immer im Zusammenhang mit den Gefahrenpiktogrammen zu verwenden. Erst durch die H- und P-Sätze erhalten Sie die vollständige Information zum Umgang mit dem spezifischen Gefahrstoff.
Nein! Eine Doppel-Etikettierung ist zu keiner Zeit erlaubt.
Anders war dies bis zum 01.06.2015 bei der Angabe im Sicherheitsdatenblatt. Nach diesem Datum sind nur noch die neuen Gefahrstoffsymbole zu verwenden.
Auf dem Kennzeichnungsetikett müssen folgende Angaben abgebildet sein:
Gefahrstoffe sind:
Eine Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS fordert die CLP-Verordnung ausschliesslich dann, wenn es sich um in den Verkehr gebrachte Stoffe handelt und es sich folglich um eine Bereitstellung resp. Weitergabe an Dritte erfolgt.
Für nicht durch den Hersteller/Inverkehrbringer eingestufte und gekennzeichnete Gefahrstoffe gilt: Ihr Unternehmen muss dafür Sorge tragen, derartige Gefahrstoffe selbst einzustufen, mindestens jedoch die von den Stoffen/Gemischen ausgehenden Gefährdungen ermitteln.
Ist die alleinige Nutzung eines einzelnen Gefahrenpiktogramms ausreichend, um somit die erforderlichen Schutzmassnahmen zur Gefahrenabwehr zu bestimmen?
Nein! Die ausschliessliche Information durch das Piktogramm reicht nicht für die exakte Gefahreninformation aus.
WICHTIG ist die Verknüpfung von Gefahrenpiktogramm plus Gefahrenhinweise (H-Sätze). Erst die Kombination von Gefahrenhinweis PLUS Gefahrenpiktogramm lässt die richtige Auswahl zu.
Gemische, die bereits vor dem 01. Juni 2015 nach Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG eingestuft, gekennzeichnet, verpackt und in Verkehr gebracht werden, durften noch bis zum 01. Juni 2017 abverkauft werden.
Bei DENIOS finden Sie die entsprechenden Schilder und Etiketten, die Ihnen bei der richtigen Kennzeichnung nach GHS helfen und so den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.
Noch mehr Informationen zum Thema GHS / CLP bietet Ihnen die DENIOS Gefahrstoff-Fibel.