Ex-Bereiche: Explosionsfähige Atmosphäre im Sinne der BetrSichV Anhang 3. Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln unter atmosphärischen Bedingungen.
Zone 0 = explosionsfähige Atmosphäre ständig, langzeitig oder häufig vorhanden Zone 1 = explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich vorhanden Zone 2 = explosionsfähige Atmosphäre selten und nur kurzzeitig vorhanden
Aktive Lagerung: Lagerräume, in denen abgefüllt wird, sind Zone 1. Somit ist eine Zwangsbelüftung notwendig.
Passive Lagerung: Bei der passiven Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten im Freien gelten die Auffangräume bis zu einer Höhe von 0,2 m über deren Oberkante hinaus als Zone 2. Ausserhalb eines Auffangraumes gilt der Bereich bis zu einer Höhe von 0,2 m über Erdgleiche bis zu einem Abstand von 2 m vom Auffangraum als Zone 2 (TRbF 20 8.4.3.2).
Flammpunkt: Temperatur, bei der eine Flüssigkeit entzündbare Dampf-Luftgemische bildet
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (weltweite Vereinheitlichung der Gefahrenkommunikation von chemischen Produkten)
LGK: Lagerklassen
PSA: Persönliche Schutzausrüstung
SDB: Sicherheitsdatenblatt
Stawa-R: Stahlwannen-Richtlinie
TRG: Technische Regeln für Gase
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
VbF: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten. Einstufungen: entzündlich R 10 leicht entzündlich (F) R 11, R 15, R 17 hochentzündlich (F+) R 12
Der Gesamtwert Ihres Warenkorbes beträgt Es fehlen nur noch bis zum Entfallen der Servicepauschale i. H. v.
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Titus Zimmermann
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